"Nebenkostenabrechnung"

Grundlagen der Nebenkostenabrechnung

Die Nebenkostenabrechnung ist ein wesentlicher Bestandteil des Mietrechts und umfasst die jährliche Abrechnung der Betriebskosten, die ein Mieter neben der Kaltmiete zu tragen hat. Betriebskosten sind Ausgaben, die dem Vermieter durch den Besitz, den Betrieb oder die Unterhaltung des Mietobjekts entstehen. Dazu gehören unter anderem Kosten für Wasser, Heizung, Hausreinigung und Müllabfuhr. Die rechtliche Grundlage bietet die Betriebskostenverordnung, die festlegt, welche Kosten umlagefähig sind und nach welchem Schlüssel sie auf die Mieter umgelegt werden dürfen.

Umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten

Umlagefähige Nebenkosten sind jene Kosten, die der Vermieter auf die Mieter verteilen kann. Diese beinhalten typischerweise Wasser- und Heizkosten, Grundsteuer, Kosten der Müllabfuhr, Versicherungen und Gemeinschaftsstrom. Nicht umlagefähige Kosten hingegen, wie Reparaturkosten, Verwaltungskosten oder Kosten für die Neuanlage eines Gartens, müssen vom Vermieter selbst getragen werden. Es ist wichtig, dass der Mietvertrag klar definiert, welche Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden.

Abrechnungszeitraum und Fristen

Der Abrechnungszeitraum für Nebenkosten ist in der Regel das Kalenderjahr. Der Vermieter ist verpflichtet, die Nebenkostenabrechnung innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zu erstellen und dem Mieter zuzustellen. Versäumt der Vermieter diese Frist, verliert er unter Umständen das Recht, Nachforderungen zu stellen. Der Mieter hat nach Erhalt der Abrechnung wiederum eine Prüffrist von in der Regel zwölf Monaten, um Einwände gegen die Abrechnung zu erheben.

Prüfung und Einwände der Nebenkostenabrechnung

Mieter sollten die Nebenkostenabrechnung sorgfältig prüfen. Dazu gehört die Überprüfung der aufgelisteten Kosten, die Berechnung der Umlageschlüssel sowie die Vergleichbarkeit der angegebenen Verbrauchswerte mit eigenen Aufzeichnungen oder denen vorheriger Jahre. Stellt der Mieter Fehler oder Unstimmigkeiten fest, sollte er schriftlich beim Vermieter Einwände erheben. Es empfiehlt sich, dabei konkrete Punkte zu benennen und gegebenenfalls Belege beizufügen. Bei Meinungsverschiedenheiten kann eine Beratung durch einen Mieterverein oder einen Rechtsanwalt hilfreich sein.

Diese Zusammenfassung bietet eine grundlegende Orientierung zum Thema Nebenkostenabrechnung und soll Mieter und Vermieter dabei unterstützen, ihre Rechte und Pflichten zu verstehen.

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