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Boy Steuerberatung
Kölner Str. 89
50859 Köln
Tel.: 02234/999160
E-Mail: kontakt@beratung-nb.de

Häufig gestellte Fragen & Antworten

Wir beraten Mandanten aus verschiedenen Branchen. Unsere Expertise erstreckt sich über zahlreiche Bereiche wie Handwerk, Ingenieurwesen, Architektur, Immobilienprojektentwicklung, Industrie und Logistik. Es ist uns wichtig, nicht nur die Besonderheiten Ihrer Branche zu verstehen, sondern auch Sie als Unternehmer/in umfassend zu beraten.

Ja, wir sind ortsunabhängig tätig, egal ob Sie in Bayern oder Schleswig-Holstein ansässig sind. Durch unsere digitale Arbeitsweise ist sogar eine weltweite Zusammenarbeit möglich.

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, uns Ihre Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Wir arbeiten mit allen Buchhaltungsprogrammen zusammen. Darüber hinaus können Sie direkt einen Zugang bei DATEV erhalten oder uns Ihre Unterlagen bequem per E-Mail senden. Zusätzlich verfügen wir über einen digitalen Tresor, in dem sowohl Sie als auch wir Unterlagen hochladen können. So haben Sie jederzeit Zugriff auf Ihre Daten. Unsere Kanzlei ist vollständig digital aufgestellt.

Wir haben eine Teamstruktur, die auf eine dauerhafte Zusammenarbeit zwischen Mandanten und den jeweiligen Bearbeitern ausgerichtet ist. Sie haben einen Ansprechpartner für die Finanzbuchhaltung, den Jahresabschluss samt Steuererklärungen, die Lohnbuchhaltung und für steuerliche Einzelfragen. Da die Steuerberatung ein hohes Maß an Eigenverantwortung des Steuerberaters erfordert, steht Ihnen jederzeit ein Steuerberater mit Rat und Tat zur Seite.

Unsere Honorargestaltung richtet sich nach der sogenannten Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Das bedeutet, dass Ihre Vergütung nicht willkürlich bestimmt wird, sondern innerhalb eines festgelegten Rahmens. Dieser Rahmen orientiert sich an vorgegebenen Größen wie Einkünften, Umsätzen, Bilanzsummen und den erbrachten Leistungen. Unter Berücksichtigung dieser Komponenten werden die entsprechenden Wertgebühren ermittelt und eine angemessene Kostenaufstellung erstellt. Je nach Komplexität des Einzelfalls können auch Zeitgebühren erhoben werden, die den tatsächlich angefallenen Stunden entsprechen.