Die Spekulationssteuer auf den Verkauf von Immobilien ist grundsätzlich zu entrichten, wenn keine besonderen Bedingungen vorliegen und die Immobile innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf veräußert wird. Wenn eine Immobilie z. B. am 01.01.2023 erworben wird, ist ein steuerfreier Verkauf vor dem 02.01.2033 nicht ohne weiteres möglich. Ausschließlich selbstgenutzte Wohnmobilen können ohne Frist veräußert werden, jedoch ist auch hier auf die Drei-Objekt Grenze zu achten. Wird eine Immobilie Vermietet und anschließend selbst genutzt, kann eine steuerfrei Veräußerung schon nach 14 Monaten erfolgen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Die private Nutzung ist auch gegeben, wenn die eigenen Kinder die Immobilie nutzen, sofern zu dem Zeitpunkt noch Kindergeld bezogen wird. Eine entgeltliche Überlassung ist jedoch ausgeschlossen.
Wird die Immobilie vererbt oder verschenkt, gilt zur Berechnung der Spekulationsfrist, der Anschaffungszeitpunkt der Erblassers bzw. Schenkenden.
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