Grunderwerbsteuer sparen: Tipps für Immobilienkäufer

Die Bauherren können die Steuerlast, die bei der Grunderwerbsteuer anfällt, sowie der Umsatzsteuer optimal minimieren.

Grunderwerbssteuer sparen

Die Grunderwerbsteuer, die beim Kauf einer Immobilie in Deutschland anfällt, beträgt mindestens 3,5 Prozent des Gesamtkaufpreises. Die Höhe der Grunderwerbsteuer variiert dabei je nach Bundesland. Der neue Eigentümer einer Immobilie kann erst im Grundbuch eingetragen werden, sobald die Grunderwerbsteuer bezahlt wurde.

Die Grunderwerbsteuer wird dann nach dem Kaufpreis für die Immobilie oder des Grundstückes berechnet. Bei einem bebauten Grundstück wird die Steuer auch für das darauf errichtete Gebäude fällig. Sachen, die beweglich sind, wie z.B. Möbel und Einrichtungsgegenstände, unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer. Also ist es ratsam, den Kaufpreis für die Immobilie auf der einen Seite und das Zubehör, das mitverkauft wird, auf der anderen Seite vertraglich aufzuteilen.

Steuerlast optimal nutzen

Die Bauherren können die Steuerlast, die bei der Grunderwerbsteuer anfällt, sowie der Umsatzsteuer optimal minimieren, wenn das Grundstück bei einem anderen Anbieter gekauft wird als der Hausbau. Auf die Immobilie fällt im Anschluss lediglich die Grunderwerbsteuer an, für den Hausbau dahingehend nur die Umsatzsteuer. Wenn Immobilienverkäufer oder Baufirmen in einem Konzern tätig sind, sollte zwischen dem Kauf eines Grundstücks und dem Bau eines Hauses ein Zeitraum von sechs Monaten eingehalten werden. Der Kauf eines Grundstücks und das Bauen eines Hauses müssen unbedingt auf getrennten Rechnungen stehen. Wer eine schon existierende Wohnung kauft, kann auch Geld für die Grunderwerbsteuer sparen, wenn er eingebaute Möbel wie eine Einbauküche oder übernommene Möbel vom Gesamtkaufpreis abzieht.

Überblick der Grunderwerbssteuersätze der Bundesländer

Bundesland Grunderwerbsteuersatz
Baden-Württemberg 5,0 %
Bayern 3,5 %
Berlin 6,0 %
Brandenburg 6,5 %
Bremen 5,0 %
Hamburg 4,5 %
Hessen 6,0 %
Mecklenburg-Vorpommern 5,0 %
Niedersachsen 5,0 %
Nordrhein-Westfalen* 6,5 %*
Rheinland-Pfalz 5,0 %
Saarland 6,5 %
Sachsen 3,5 %
Sachsen-Anhalt 5,0 %
Schleswig-Holstein 6,5 %
Thüringen 6,5 %
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