Denkmalgeschützte Immobilien modernisieren
Denkmalgeschützte Immobilien werden als die Königsklasse angesehen. Sie haben die Sicherheit einer Sachwertinvestition und sind durch höhere Mietrenditen sowie Steuervorteile ausgezeichnet. Kapitalanleger können von einer hohen Denkmalabschreibung über 12 Jahre und einem steuerfreien Verkaufserlös nach 10 Jahren profitieren. Nicht nur Investoren, auch Mieter sind an Denkmalimmobilien sehr interessiert. Allerdings ist das Angebot klein und die Preise sind angespannt.
Hohe Vorteile winken, wenn Steuerzahler eine Immobilie kaufen und modernisieren, die unter Denkmalschutz steht oder in einem Sanierungsgebiet liegt. Der Fiskus gewährt dafür steuerlich absetzbare Sonderabschreibungen von 9 % der Modernisierungskosten pro Jahr.
Für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, gewährt der Gesetzgeber besonders hohe Steuervorteile.
- Für die Kosten, die anfallen, wenn man ein Haus kauft und renoviert, gibt es die lineare Abschreibung für Altbauten von 2 Prozent (für Häuser, die nach 1925 errichtet wurden) oder 2,5 Prozent (für Häuser, die vor 1925 gebaut wurden).
- Kapitalanleger können die Kosten für die Modernisierung von denkmalgeschützten Häusern für einen Zeitraum von acht Jahren jährlich mit 9 % und für weitere vier Jahre mit 7 % steuerlich geltend machen.
Besonderes: Mit Denkmalimmobilien können Sie nicht nur Steuern sparen, sondern auch 9 % der Sanierungskosten abschreiben. Allerdings können Selbstnutzer nicht die lineare AfA in Anspruch nehmen.
Welche Bedingungen müssen für die Denkmalschutz AfA erfüllt sein?
Um die Denkmalschutz Abschreibung zu erhalten, gibt es strenge Richtlinien. Im Grunde legt die entsprechende Denkmalbehörde fest, welches Gebäude als ein Baudenkmal eingestuft wird; die Einstufung kann auch auf Antrag erfolgen, falls es notwendig ist. Bevor die Sanierungsarbeiten beginnen, muss sich das Gebäude bereits vollständig in Ihrem Besitz befinden und die geplanten Maßnahmen müssen mit der Behörde abgestimmt sein. Es kann erst mit den Sanierungsarbeiten begonnen werden, wenn die Denkmalbehörde ihr offizielles Einverständnis dafür gibt.
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